Reitlehrer-Funksysteme: Legale Funkfrequenzen auch nach 2015?

Legale Funkfrequenzen nach 2015 auch für Reiter/innen wichtig!

Beim Herbst- und Wintertraining nutzen oft zahlreiche Reiter und manchmal auch mehrere Ausbilder gleichzeitig die Reithalle. Wer in dieser Situation ein Reitlehrer-Funksystem nutzt, kann trotzdem ungestörten Reitunterricht genießen.

Falls auch Sie über die Anschaffung von Funkgeräten nachdenken oder bereits ein Kommunikationssystem besitzen, ist es ratsam zu prüfen, ob das Funksystem auch noch nach 2015 legal genutzt werden darf. Grund dafür ist eine Neuordnung der Funkfrequenzen durch die Bundesnetzagentur (mehr dazu lesen).

Die gute Nachricht: Alle von innoHorse angebotenen Funksysteme dürfen auch nach der Neuregelung weiterhin anmelde- und gebührenfrei betrieben werden.

Regelung der Funkfrequenzen:
Ein Funksystem nutzt eine bestimmte Frequenz, um Signale zwischen Mikrofon und Empfänger zu senden. In Deutschland gibt es rechtliche Vorgaben, über welche Frequenzen ein Gerät senden darf. Alle Funkmikrofone, die außerhalb der zugelassenen Frequenzen senden, sind illegal und ihr Betrieb kann eine Strafe nach sich ziehen.

Aktuelle Situation:
Bisher dürfen die Hersteller Funkmikrofon-Frequenzen zwischen 790 bis 814 MHz und 838 bis 862 MHz wählen. Im Jahre 2010 hat der Bund diese jedoch an Mobilfunkunternehmen versteigert. Diese nutzen einen Teil der Frequenzen inzwischen für die LTE-Technik, mit der zum Beispiel in ländlichen Gebieten eine Breitbandverbindung ins Internet möglich ist. Obwohl die bisherigen Funkmikrofon-Frequenzen bis 2015 garantiert sind, kommt es regional schon jetzt zu zum Teil erheblichen Beeinträchtigungen der Übertragung der Funksignale durch LTE.

Lage ab 2016:
Ab 2016 werden die sogenannten LTE-Mittellücken zwischen 823 und 832 MHz weiterhin nutzbar sein. Auch die neuen Frequenzen von 863 bis 865 MHz werden nutzbar sein. Anders als für diese Bereiche ist es dann jedoch erforderlich, auf den weiteren bisherigen Funkmikrofon-Frequenzen kostenpflichtig anzumelden. Das gilt auch für bereits heute eingesetzte Funkmikrofone. Eine Ausnahme bilden Geräte, deren Sendeleistung 10 mW nicht überschreitet, denn sie sind weiterhin anmelde- und gebührenfrei (diese Voraussetzungen erfüllen die Trainer Audio Systeme von innoHorse.) Zusätzlich ist der Betrieb auf den Frequenzen 710 - 790 MHz möglich, aber ebenfalls anmeldepflichtig und technisch nicht optimal.


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